Die kurze Antwort
Neuen Tarif bestellen, dort „Rufnummer mitnehmen“ wählen, alten Vertrag kündigen. Die Mitnahme kostet nichts, geht jederzeit – auch mitten in der Laufzeit –, und deine Nummer ist höchstens einen Arbeitstag weg.
- Vertragsende nachsehen: Nach der Mindestlaufzeit ist jeder Handyvertrag mit einem Monat Frist kündbar.
- Netz und Tarif wählen: Discounter funken in denselben Netzen wie Telekom, Vodafone und o2 – meist günstiger.
- Neuen Tarif bestellen: „Rufnummer mitnehmen“ wählen und die Daten des alten Vertrags angeben.
- Alten Vertrag kündigen: mit dem Satz, dass du die Nummer mitnimmst. Unsere Vorlage hat ihn schon drin.
Ich will meinen Handytarif wechseln
Dann direkt zum Vergleich: alle Netze, nur SIM-Karte oder mit Handy. Weißt du noch nicht, welches Netz bei dir am besten funkt, mach vorher den Netzcheck – danach ist der Vergleich schon auf dein Netz eingestellt.
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1. Vertragsende nachsehen
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Kundenkonto, in der App deines Anbieters und meist auf der Rechnung. Es gibt drei Fälle:
- In der Mindestlaufzeit – sie darf höchstens 24 Monate dauern: Kündigen kannst du zu ihrem Ende, die Frist dafür steht im Vertrag. Die Nummer kannst du trotzdem schon vorher mitnehmen (Schritt 3).
- Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Das gilt auch für ältere Verträge.
- Prepaid hat meist keine Mindestlaufzeit; die Kündigungsfrist steht in den Bedingungen.
Vor einer automatischen Verlängerung muss dich dein Anbieter rechtzeitig in Textform auf das Vertragsende und deine Kündigungsmöglichkeiten hinweisen. Diese Mail lohnt sich zu lesen.
2. Netz und Tarif wählen
Es gibt nur drei bundesweite Netze: Telekom, Vodafone und o2. Dazu kommt 1&1 mit einem Netz im Aufbau, das außerhalb der eigenen Antennen über Vodafone funkt. Discounter wie congstar, otelo oder ALDI TALK nutzen eines dieser Netze – dieselben Antennen, meist zum kleineren Preis.
Darum erst das Netz, dann der Tarif. Der Netzcheck zeigt, welches Netz an deinen Orten am weitesten trägt. Welches Netz habe ich? verrät, in welchem Netz dein jetziger Anbieter funkt. Wechselst du nur zu einem günstigeren Anbieter im selben Netz, ändert sich an der Abdeckung nichts.
3. Neuen Tarif bestellen und die Nummer mitnehmen
Beim Bestellen wählst du „Rufnummer mitnehmen“, auch „Portierung“ genannt. Der neue Anbieter fragt nach deinem bisherigen Anbieter, der Nummer und deinen Vertragsdaten – und leitet den Rest. So schreibt es das Gesetz vor (§ 59 TKG).
- Zum Vertragsende oder sofort. Du wählst, wann die Nummer umzieht. Beim Handy geht das jederzeit. Aber: Der alte Vertrag läuft trotzdem bis zu seinem Ende weiter und kostet weiter. Auf Wunsch gibt dir der alte Anbieter dafür eine neue Nummer.
- Die Daten müssen stimmen. Name, Anschrift und Rufnummer genau wie beim alten Anbieter. Ein Zahlendreher oder ein anderer Vorname auf dem alten Vertrag ist der häufigste Grund, warum eine Mitnahme hängt.
- Kostenlos. Seit Dezember 2021 darf dafür niemand Geld verlangen.
- Höchstens ein Arbeitstag Pause. Die Nummer wird am vereinbarten Tag umgeschaltet, spätestens am folgenden Arbeitstag. Die neue SIM-Karte oder eSIM bekommst du vorher; leg sie ein, sobald die alte keinen Empfang mehr hat.
- Zu spät dran? Die Mitnahme kannst du noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragen.
4. Alten Vertrag kündigen
Die Mitnahme allein beendet den alten Vertrag nicht – kündigen musst du ihn selbst, am besten gleich nach der Bestellung. Am einfachsten über den Knopf „Verträge hier kündigen“ auf der Website deines Anbieters: Den muss jeder haben, der Verträge online verkauft (§ 312k BGB), und du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung. Oder du schickst unsere Vorlage per Mail oder Einwurf-Einschreiben.
PDF · 20 KB · am Bildschirm ausfüllbar Vorlage: Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme, Sonderkündigung und Prepaid-Guthaben- Kreuz an, dass du die Nummer mitnimmst. Dann weiß der alte Anbieter, dass er sie freigeben soll.
- Prepaid-Guthaben zurück: Das Restguthaben muss dir der Anbieter nach Vertragsende auf Anfrage erstatten (§ 64 Abs. 4 TKG), ohne Gebühr. Die Vorlage hat Felder für deine IBAN.
- Anrufen musst du nicht. Die Kündigung gilt, sobald sie ankommt. Ruft danach jemand an und bietet einen Rabatt, darfst du zuhören – verpflichtet bist du zu nichts.
- Auf die Bestätigung achten. Die Vorlage bittet um das Datum, zu dem der Vertrag endet. Kommt nichts, frag nach.
Die Vorlage füllst du am Bildschirm aus – in Acrobat, Edge, Chrome oder der Vorschau am Mac – und speicherst oder druckst sie. Was du einträgst, bleibt auf deinem Gerät.
Früher raus aus dem Vertrag
In zwei Fällen musst du das Ende der Laufzeit nicht abwarten. Beide Kästchen stehen in der Vorlage.
- Der Anbieter ändert den Vertrag zu deinem Nachteil, etwa beim Preis. Er muss dich mindestens einen Monat vorher informieren. Dann darfst du innerhalb von drei Monaten ohne Frist und ohne Kosten kündigen, frühestens zum Tag der Änderung (§ 57 Abs. 1 TKG).
- Das mobile Internet ist erheblich zu langsam. Seit 20. April 2026 lässt sich das auch beim Handy nachweisen, mit der kostenlosen App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur: bis zu 30 Messungen an bis zu fünf Tagen. Erreicht an mindestens drei Messtagen keine einzige Messung einen Mindestanteil der vereinbarten Geschwindigkeit – je nach Gegend 10 bis 25 Prozent –, darfst du den Preis mindern oder fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG).
Nur den Tarif wechseln, Anbieter behalten
Geht auch, und oft lohnt es sich: Neue Tarife bieten häufig mehr Datenvolumen fürs gleiche Geld. Dein Anbieter muss dir mindestens einmal im Jahr sagen, welcher seiner Tarife am besten zu deiner Nutzung passt (§ 57 TKG). Die Nummer bleibt ohnehin.
- Hoch geht meist sofort, in einen günstigeren Tarif oft erst zum Ende der Laufzeit.
- Achtung, neue Laufzeit: Ein neuer Tarif oder eine „Vertragsverlängerung“ beim selben Anbieter startet oft wieder bis zu 24 Monate. Frag vorher, ob sich die Laufzeit ändert – und vergleich das Angebot mit dem Markt.
Wenn es hakt
- Länger als einen Arbeitstag ohne Nummer oder ein Termin platzt: Dann steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu, 10 Euro oder 20 Prozent des Monatspreises – je nachdem, was mehr ist.
- Erst den neuen Anbieter anschreiben – er leitet den Wechsel und muss den alten einbinden. Hilft das nicht, nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden über ihr Kontaktformular an. Geldforderungen setzt sie nicht durch; dafür gibt es ihre Schlichtungsstelle, die zwischen dir und dem Anbieter vermittelt.
Quellen und Stand
Stand dieser Seite: September 2026, alle Links am 15. September 2026 geprüft. Rechtsgrundlage ist das Telekommunikationsgesetz: § 56 (Laufzeit und Kündigung), § 57 (Vertragsänderung, Minderung, Tarifberatung), § 59 (Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme) und § 64 (Prepaid-Guthaben), für den Kündigungsknopf § 312k BGB. Dazu die Seiten der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel und zur Internetgeschwindigkeit.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zu deinem Vertrag geben die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.